Nachrüsten von Rauchmeldern

Nachrüsten von Rauchmeldern nach LÜAR (Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen)

Lüftungsanlagen dürfen die Verbreitung von Rauch nicht ermöglichen.
Daher ist es insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Umluftbtrieb erforderlich,
dass kein Rauch aus der Abluft in die Zuluft übertragen werden kann.

Wir rüsten Ihre raumlufttechnischen Anlagen den Anforderungen entsprechen
mit Rauchmeldern nach. Auch für die erforderlichen Schaltschrank- und
MSR-Anpassungen sind wir der richtige Ansprechpartner.