Brandschutzklappen

Wartung, Prüfung und Erneuerung von Brandschutzklappen nach geltenden Vorschriften

Lüftungsanlagen müssen entsprechend der Landebaurichtlinien so genaut werden, dass Feuer und Rauch nicht in andere Bereiche, Geschosse oder Brandabschnitte gelangen kann. Dieses wird u.a. mit Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen und Brandschutzventilen erreicht.

Um eine Wartung an den Brandschutzklappen durchführen zu können, müssen diese zugänglich sein. Weiterhin muss die Brandschutzklappe eindeutig und zweifelsfrei gekennzeichnet sein. Es ist eine äußere und innere Wartung der Brandschutzklappe vorzunehmen.

Brandschutzklappen müssen alle 6 Monate durch fachkundiges Personal überprüft werden. Wenn bei 2 aufeinanderfolgenden Wartungen keine Mängel vorhanden sind, können diese Überprüfungen im Jahresturnus durchgeführt werden.

Auch wenn es immer wieder Hersteller gibt, welche Wartungsfreie Brandschutzklappen versprechen, befreit das nicht von der Pflicht der Überprüfung.

Jeder unserer Mitarbeiter hat durch entsprechende Schulungen die Sachkunde zum Einbau und zur Instandhaltung von Brandschutzklappen und Brandschutzventilen sowie von Rauchauslöseeinrichtungen erworben.